Bei vielen schweren Erkrankungen stellt die Gewährung einer Pflegestufe eine besonders große Hilfe für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen dar. In diesem Artikel wird Ihnen genau erklärt, wie man eine Pflegestufe beantragt. Auch werden Ihnen nützliche Hinweise und Tipps rund um das Thema gegeben.
Pflegestufe beantragen – so erhalten Sie eine Pflegestufe
Auch wenn Sie den Antrag für eine Pflegestufe jederzeit formlos stellen können, bietet es sich an, diesen schriftlich durchzuführen. Verfassen Sie also einen freundlichen Brief, in welchem Sie die „Leistungen der Pflegeversicherung beantragen“ und um eine „kurzfristige Begutachtung“ bitten. Dadurch haben Sie einen schriftlichen Nachweis über den Zeitpunkt der Antragstellung und können Leistungen selbst dann für den gesamten Monat beziehen, wenn Sie den Brief erst am Monatsende verschicken.
Wo Pflegestufe beantragen – diese Behörden sind für Sie zuständig
Richten Sie Ihren Antrag an Ihre zuständige Pflegekasse. Diese ist immer gemeinsam mit der Krankenversicherung organisiert und kann somit erreicht werden, indem Sie Ihren Brief an Ihre zuständige Krankenversicherung (zum Beispiel AOK, TKK usw.) schicken und in der Anschrift einfach unter dem Namen Ihrer Krankenkasse die Bezeichnung Pflegeversicherung schreiben. Der Brief wird dann intern an die zuständige Stelle weitergeleitet. Ebenso können Sie sich via E-Mail und bei einem Anruf von Ihrer Krankenkasse weiterleiten lassen.
Wer hilft weiter? – Diese Hilfe können Sie erwarten
Wenn Sie mit der Beantragung der Pflegestufe überfordert sind oder sonstige Hilfe benötigen, können Sie einen der vielen Pflegestützpunkte aufsuchen, damit sich ein Pflegeberater um Ihr Anliegen kümmert. Meist bieten diese Pflegeberater auch Hausbesuche an, sodass Sie im Notfall Ihr Haus nicht verlassen müssen, um eine Pflegestufe ordnungsgemäß zu beantragen.
Pflegestufe 1 beantragen – ab wann greift die Pflegestufe 1
Die Pflegestufe 1 erfordert zwei grundlegende Voraussetzung. Diese sind:
- Täglich notwendiger Pflegeaufwand von mindestens 90 Minuten
- Davon mindestens 46 Minuten für die tägliche Grundpflege.
Wichtig ist hierbei, dass der Bedarf in beiden Punkten vorhanden ist. Ein erhöhter Bedarf des Gesamtpflegeaufwands gleicht dabei nicht einen mangelnden Pflegebedarf bei der Grundpflege aus. Wie die Pflege schlussendlich durchgeführt wird, bleibt Ihnen überlassen. So muss die erforderliche Zeit nicht zwangsläufig von einem Pflegedienst geleistet werden, sondern kann auch von einem Angehörigen übernommen werden.
Pflegeantrag stellen – Welche Leistungen bekommen Sie der Pflegestufe 1
In der Pflegestufe 1 haben Sie Anspruch auf folgende Grundleistungen:
- Pflegegeld: 244 € + 205 € in ambulant betreuten Wohngruppen
- Sachleistungen: 468 € + 205 € in ambulant betreuten Wohngruppen
Darüber hinaus stehen zusätzliche Beträge für eine pflegedienstliche Betreuung zur Verfügung, welche bei eingeschränkter Alltagskompetenz stark erhöht sind.
Antrag zur Pflegestufe – was muss ich beachten?
Bei der Beantragung der Pflegestufe sollten Sie beachten, dass diese lediglich bei der Erfüllung aller Voraussetzungen gewährt wird. Seien Sie also bei der Schilderung Ihres Pflegeaufwands ehrlich zu sich selbst. Geben Sie nur dann an, dass sie eine bestimmte Tätigkeit ohne Unterstützung einer Pflegekraft ausüben können, wenn Sie diese auch wirklich täglich mehrfach und ohne starke Erschöpfung erledigen können. Vermeiden Sie also unbedingt, Sich bei der Erfassung Ihres Pflegeaufwands zu überschätzen, da selbst eine einzige Minute ausreicht, um Ihnen die Pflegestufe zu verwehren.
Pflegeantrag – Wer kann ihn stellen?
Der Pflegeantrag kann ausschließlich von dem Pflegebedürftigen selbst oder in seinem Namen beantragt werden. Möchten Sie als Pflegender den Pflegeantrag für jemand anderen stellen, benötigen Sie eine Vollmacht von dieser Person, damit Sie den Antrag in ihrem Namen stellen können.
Neuer Antrag zur Pflegestufe – wann kann ich nach einer Ablehnung einen neuen Antrag stellen?
Der erneute Antrag zur Pflegestufe kann und sollte unverzüglich nach der Ablehnung in Form eines Widerspruchs geschehen. Sind Sie mit der Einstufung durch Ihre Pflegekasse unzufrieden, können Sie eine erneute Überprüfung des Pflegeaufwands veranlassen. Auf diese sollten Sie sich so gut wie möglich vorbereiten. Notieren Sie also alle Hilfeleistungen ausführlich in Form eines Pflegetagebuchs. Dabei sollten Sie die benötigte Zeit auf keinen Fall vergessen. Auch Ihr Hausarzt kann Sie unterstützen, indem er klinische Unterlagen zur Verfügung stellt, die den Pflegebedarf bestätigen können. Mehr Informationen was Sie bei einer Ablehnung der Pflegestufe tun können, erfahren Sie im Artikel: „So schreiben Sie einen Widerspruch zur abgelehnten Pflegestufe„.
Pflegestufe 0 beantragen – das erhalten Sie trotz Pflegestufe 0
Die Pflegekassen vermeiden aktuell immer noch den Begriff „Pflegestufe 0“. Hierunter zählen alle Patienten, die einen Pflegeantrag gestellt haben, denen jedoch die Pflegestufe 1 verwehrt wurde. Hierbei besteht nur ein stark verminderter Anspruch auf Pflegeleistungen. Diese beschränken sich ausschließlich auf Sachleistungen und werden deshalb in keinem Fall ausgezahlt. Der Grundbetrag von 100 € monatlich sowie der erhöhte Betrag von 200 € monatlich werden mit den in Anspruch genommenen Leistungen verrechnet. Zahlt man weniger, verringert sich der gewährte Betrag. Meist zahlt man jedoch mehr und muss die Differenz selbst tragen.
Pflegestufe 2 beantragen – ab wann kann man die Pflegestufe 2 beantragen?
Um die Pflegestufe 2 beantragen zu können, müssen Sie einen täglichen Pflegeaufwand von mindestens 180 Minuten besitzen. Davon müssen mindestens 120 Minuten auf die tägliche Grundpflege entfallen.